Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrecht berate ich meine Mandanten in allen Phasen der Entwicklung ihrer Unternehmen:

  • Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträgen/Satzungen
  • Kapitalerhöhungen, Venture Capital
  • Austragung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Geschäftsführerverträge und -haftung
  • Auflösung und Liquidation
  • Handelregisterangelegenheiten

Entscheidungen und Maßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art sind regelmäßig nur unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Aspekte zu treffen. Ich arbeite deshalb in diesem bereich vertrauensvoll mit den Steuerberatern Hüffmeier und Kieselhorst Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hannover sowie dem Wirtschaftsprüfer Kieselhorst in Bremen zusammen. Die räumliche Distanz zu diesen Beratern stellt im Zeitalter der schriftlichen Telekommunikation in Echtzeit zum Vorteil meiner Mandanten keine Rolle mehr.

Rechtsgebiete - Aktienrecht